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Zeitwirtschaft / Zeiterfassung und BDE / Auftragszeit / Personaleinsatzplanung / Workflow / Zutritt

Vier Trends bei Zutrittskontrolle und Zeiterfassung

Der Beitrag beschreibt, dass bei Zeiterfassung und Zutrittskontrolle immer mehr das Gesamtsystem zählt statt des einzelnen Terminals. Als Trends nennt er die Vernetzung mit ERP und anderen Anwendungen über offene Schnittstellen, Cybersecurity als Kaufkriterium (auch wegen des Cyber Resilience Act),

Automatischer Zeitabzug kein Beleg für tatsächliche Pause

Der dbb fasst denselben BAG-Fall verständlich zusammen: Durchgearbeitete Pausen sind zu bezahlen, auch wenn das System sie automatisch abgezogen hat. Kernpunkt ist die Darlegungslast – die Arbeitnehmerin konnte sich auf die erfassten Zeiten stützen, der Arbeitgeber hätte konkret darlegen müssen, wan

Aushang und Aufzeichnung der Arbeitszeit – auch der Pausen

Aufzeichnungen müssen grundsätzlich Beginn und Ende der Arbeitszeit und der Ruhepausen enthalten. Die Pausenaufzeichnung darf nur entfallen, wenn eine Betriebs- oder schriftliche Einzelvereinbarung die Pausen festlegt und davon nicht abgewichen wird – Abweichungen sind aufzuzeichnen, für Jugendliche

30 Minuten Pause abgezogen: Wann ist das erlaubt?

Automatische Pausenbuchungen in Zeiterfassungssystemen sind nicht grundsätzlich verboten. Entscheidend ist laut Beitrag, ob die Pause tatsächlich genommen werden konnte – wer weiterarbeitet oder ständig einsatzbereit sein muss, hat keine echte Ruhepause. Der Artikel erläutert die Mindestpausen nach

Arbeitszeiterfassung: BAG verbietet automatische Pausenabzüge

Der Bericht ordnet das Urteil 5 AZR 51/24 in die weitere BAG-Rechtsprechung ein: die Kriterien für eine wirksame Pause (5 AZR 266/23) und die Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit (1 ABR 22/21). Zugleich wird betont, dass erfasste Zeit nicht automatisch vergütungspflichtig

„Arbeitszeit hat Grenzen“ – Position von AK und ÖGB

Laut der Aussendung arbeiten Vollzeitbeschäftigte in Österreich im Schnitt 40,7 Stunden pro Woche, und 2025 blieben 45,9 Millionen Mehr- und Überstunden weder bezahlt noch durch Zeitausgleich abgegolten. AK und ÖGB fordern unter anderem eine kürzere gesetzliche Normalarbeitszeit, die Rücknahme der R

Vier-Tage-Woche: Regeln zur Arbeitszeitverteilung

Wird die Wochenarbeitszeit regelmäßig auf vier Tage verteilt, kann die tägliche Normalarbeitszeit per Betriebs- oder Einzelvereinbarung auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden, ohne dass Überstunden anfallen. Drei Tage pro Kalenderwoche müssen frei bleiben; Arbeit an diesen Tagen gilt als Überstunde

Steuerliche Erleichterungen bei Überstunden und Feiertagsarbeit

Der Nationalrat hat beschlossen, dass 2026 – rückwirkend ab 1. Jänner – Zuschläge für bis zu 15 Überstunden im Monat bis maximal 170 € steuerfrei sind; ab 2027 gelten wieder 10 Stunden bzw. 120 €. Feiertagsarbeitsentgelt ist bis 400 € monatlich steuerfrei. Grundlage für die korrekte Abrechnung sind

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