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Deutschland: BAG und EuGH

Automatischer Zeitabzug kein Beleg für tatsächliche Pause

Der dbb fasst denselben BAG-Fall verständlich zusammen: Durchgearbeitete Pausen sind zu bezahlen, auch wenn das System sie automatisch abgezogen hat. Kernpunkt ist die Darlegungslast – die Arbeitnehmerin konnte sich auf die erfassten Zeiten stützen, der Arbeitgeber hätte konkret darlegen müssen, wan

Arbeitszeiterfassung: BAG verbietet automatische Pausenabzüge

Der Bericht ordnet das Urteil 5 AZR 51/24 in die weitere BAG-Rechtsprechung ein: die Kriterien für eine wirksame Pause (5 AZR 266/23) und die Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit (1 ABR 22/21). Zugleich wird betont, dass erfasste Zeit nicht automatisch vergütungspflichtig

BAG 5 AZR 51/24: Vergütung von Pausenzeiten

Eine teilzeitbeschäftigte Klinikärztin verlangte Vergütung für rund 59 Stunden, die das Zeiterfassungssystem automatisch als Pausen abgezogen hatte. Das BAG hob das Urteil des LAG Saarland auf und verwies die Sache zurück: Der automatische Abzug ersetzt nicht den konkreten Vortrag des Arbeitgebers,

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