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Steuer

Steuerliche Erleichterungen bei Überstunden und Feiertagsarbeit

Der Nationalrat hat beschlossen, dass 2026 – rückwirkend ab 1. Jänner – Zuschläge für bis zu 15 Überstunden im Monat bis maximal 170 € steuerfrei sind; ab 2027 gelten wieder 10 Stunden bzw. 120 €. Feiertagsarbeitsentgelt ist bis 400 € monatlich steuerfrei. Grundlage für die korrekte Abrechnung sind

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