ad-hoc-news.de · 17.09.2026
Der Artikel erklärt, warum ein programmierter Pausenabzug vor Gericht nicht als Nachweis genügt, und fasst die Pausenregeln nach § 4 ArbZG zusammen. Außerdem geht er auf die betriebliche Umsetzung der Erfassungspflicht ein, die unabhängig von der Betriebsgröße gilt.
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Zeiterfassung: Arbeitgeber dürfen Pausen nicht pauschal abziehen


