ad-hoc-news.de · 21.09.2026
Der Bericht ordnet das Urteil 5 AZR 51/24 in die weitere BAG-Rechtsprechung ein: die Kriterien für eine wirksame Pause (5 AZR 266/23) und die Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit (1 ABR 22/21). Zugleich wird betont, dass erfasste Zeit nicht automatisch vergütungspflichtig ist – dafür muss Mehrarbeit angeordnet, gebilligt oder geduldet sein.
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Arbeitszeiterfassung: BAG verbietet automatische Pausenabzüge


