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timeINFO – Fachwissen rund um Zeiterfassung, Pausen und Arbeitsrecht

Mit timeINFO sammelt timeCOM aktuelle Fachartikel, Urteile und Hinweise rund um Zeiterfassung, Pausenregelungen und Arbeitsrecht in Österreich und im DACH-Raum. Die Beiträge sind kurz in eigenen Worten zusammengefasst und verweisen jeweils auf die Originalquelle. Sie dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.

Österreich

Arbeitszeitaufzeichnungen richtig führen

WKO · Stand 01.01.2026 · Rechtsgrundlage: § 26 Arbeitszeitgesetz (AZG)

Die Aufzeichnungspflicht gilt für alle Betriebe, auch für Kleinbetriebe mit nur einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter; das Arbeitsinspektorat kontrolliert, Verstöße sind strafbar. Bei Gleitzeit, Außendienst oder überwiegend Homeoffice können Beschäftigte selbst aufzeichnen, in bestimmten Fällen genügt die Dauer der Tagesarbeitszeit. Nach § 26 Abs 8 AZG haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einmal monatlich Anspruch auf kostenlose Übermittlung ihrer Aufzeichnungen.

Zum Beitrag auf wko.at → · § 26 AZG im RIS

Aushang und Aufzeichnung der Arbeitszeit – auch der Pausen

Arbeitsinspektion (arbeitsinspektion.gv.at)

Aufzeichnungen müssen grundsätzlich Beginn und Ende der Arbeitszeit und der Ruhepausen enthalten. Die Pausenaufzeichnung darf nur entfallen, wenn eine Betriebs- oder schriftliche Einzelvereinbarung die Pausen festlegt und davon nicht abgewichen wird – Abweichungen sind aufzuzeichnen, für Jugendliche ist der Entfall nicht zulässig. Zusätzlich besteht eine Aushangpflicht zu Normalarbeitszeit, Pausen und Ruhezeit; die Aufzeichnungen sind mindestens ein Jahr aufzubewahren.

Zur Information der Arbeitsinspektion →

OGH 8 ObA 9/23s: Verfallsfristen gelten auch für die Übermittlung der Aufzeichnungen

Oberster Gerichtshof, Entscheidung vom 22.03.2024 · RIS

Ein ehemaliger Monteur verlangte nach dem Ende seines Dienstverhältnisses die Arbeitszeitaufzeichnungen mehrerer zurückliegender Jahre. Der OGH entschied, dass kollektivvertragliche Verfallsfristen auch für den Übermittlungsanspruch nach § 26 Abs 8 AZG gelten. Für Zeiträume, in denen Ansprüche bereits verfallen sind, besteht kein Anspruch auf nachträgliche Übermittlung.

Zur Entscheidung im RIS →

Steuerliche Erleichterungen bei Überstunden und Feiertagsarbeit

Parlamentskorrespondenz via APA-OTS · 21.01.2026

Der Nationalrat hat beschlossen, dass 2026 – rückwirkend ab 1. Jänner – Zuschläge für bis zu 15 Überstunden im Monat bis maximal 170 € steuerfrei sind; ab 2027 gelten wieder 10 Stunden bzw. 120 €. Feiertagsarbeitsentgelt ist bis 400 € monatlich steuerfrei. Grundlage für die korrekte Abrechnung sind sauber erfasste Überstunden.

Zur Aussendung auf ots.at →

Vier-Tage-Woche: Regeln zur Arbeitszeitverteilung

WKO · Stand 01.02.2026

Wird die Wochenarbeitszeit regelmäßig auf vier Tage verteilt, kann die tägliche Normalarbeitszeit per Betriebs- oder Einzelvereinbarung auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden, ohne dass Überstunden anfallen. Drei Tage pro Kalenderwoche müssen frei bleiben; Arbeit an diesen Tagen gilt als Überstunde. Die Regeln gelten auch für Teilzeit, viele Kollektivverträge sehen jedoch engere Vorgaben vor.

Zum Beitrag auf wko.at →

„Arbeitszeit hat Grenzen“ – Position von AK und ÖGB

Magazin „Gesunde Arbeit“ via APA-OTS · 09.09.2026 · Position der Interessenvertretungen AK und ÖGB

Laut der Aussendung arbeiten Vollzeitbeschäftigte in Österreich im Schnitt 40,7 Stunden pro Woche, und 2025 blieben 45,9 Millionen Mehr- und Überstunden weder bezahlt noch durch Zeitausgleich abgegolten. AK und ÖGB fordern unter anderem eine kürzere gesetzliche Normalarbeitszeit, die Rücknahme der Regelungen zum 12-Stunden-Tag und Pilotversuche zur 4-Tage-Woche. Es handelt sich um eine interessenpolitische Position, nicht um geltendes Recht.

Zur Aussendung auf ots.at →

Pausen

30 Minuten Pause abgezogen: Wann ist das erlaubt?

kununu News · 12.10.2026

Automatische Pausenbuchungen in Zeiterfassungssystemen sind nicht grundsätzlich verboten. Entscheidend ist laut Beitrag, ob die Pause tatsächlich genommen werden konnte – wer weiterarbeitet oder ständig einsatzbereit sein muss, hat keine echte Ruhepause. Der Artikel erläutert die Mindestpausen nach § 4 des deutschen Arbeitszeitgesetzes und empfiehlt bei Abweichungen eine eigene, zeitnahe Dokumentation.

Zum Artikel auf kununu.com →

Deutschland: BAG und EuGH

BAG 5 AZR 51/24: Vergütung von Pausenzeiten

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.02.2025

Eine teilzeitbeschäftigte Klinikärztin verlangte Vergütung für rund 59 Stunden, die das Zeiterfassungssystem automatisch als Pausen abgezogen hatte. Das BAG hob das Urteil des LAG Saarland auf und verwies die Sache zurück: Der automatische Abzug ersetzt nicht den konkreten Vortrag des Arbeitgebers, wann Pausen gewährt und tatsächlich genommen wurden. Das Gericht verweist dabei auch auf die EuGH-Rechtsprechung zur Pflicht, die tägliche Arbeitszeit zu erfassen.

Zur Entscheidung beim BAG → · Urteil als PDF

Automatischer Zeitabzug kein Beleg für tatsächliche Pause

dbb beamtenbund und tarifunion · Urteilsbesprechung

Der dbb fasst denselben BAG-Fall verständlich zusammen: Durchgearbeitete Pausen sind zu bezahlen, auch wenn das System sie automatisch abgezogen hat. Kernpunkt ist die Darlegungslast – die Arbeitnehmerin konnte sich auf die erfassten Zeiten stützen, der Arbeitgeber hätte konkret darlegen müssen, wann tatsächlich Pause gemacht wurde.

Zum Beitrag auf dbb.de →

Arbeitszeiterfassung: BAG verbietet automatische Pausenabzüge

ad-hoc-news.de · 21.09.2026

Der Bericht ordnet das Urteil 5 AZR 51/24 in die weitere BAG-Rechtsprechung ein: die Kriterien für eine wirksame Pause (5 AZR 266/23) und die Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit (1 ABR 22/21). Zugleich wird betont, dass erfasste Zeit nicht automatisch vergütungspflichtig ist – dafür muss Mehrarbeit angeordnet, gebilligt oder geduldet sein.

Zum Artikel auf ad-hoc-news.de →

Zeiterfassung: Arbeitgeber dürfen Pausen nicht pauschal abziehen

ad-hoc-news.de · 17.09.2026

Der Artikel erklärt, warum ein programmierter Pausenabzug vor Gericht nicht als Nachweis genügt, und fasst die Pausenregeln nach § 4 ArbZG zusammen. Außerdem geht er auf die betriebliche Umsetzung der Erfassungspflicht ein, die unabhängig von der Betriebsgröße gilt.

Zum Artikel auf ad-hoc-news.de →

Lesetipp: Arbeitsrecht kurios

#ArbeitsRechtKurios

Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR) · laufende Reihe

Prof. Dr. Arnd Diringer stellt in dieser Reihe ungewöhnliche Fälle aus der arbeitsgerichtlichen Praxis vor – etwa die Frage, ob ein Alkoholverbot an Bord Bereitschaftsdienst begründet. Eine leichtere Ergänzung zu den Fachthemen, mit Angabe der jeweiligen Urteile.

Zur Reihe auf efarbeitsrecht.net →


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