timeINFO – Fachwissen rund um Zeiterfassung, Pausen und Arbeitsrecht
Mit timeINFO sammelt timeCOM aktuelle Fachartikel, Urteile und Hinweise rund um Zeiterfassung, Pausenregelungen und Arbeitsrecht in Österreich und im DACH-Raum. Die Beiträge sind kurz in eigenen Worten zusammengefasst und verweisen jeweils auf die Originalquelle. Sie dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.
Österreich
Arbeitszeitaufzeichnungen richtig führen
WKO · Stand 01.01.2026 · Rechtsgrundlage: § 26 Arbeitszeitgesetz (AZG)
Die Aufzeichnungspflicht gilt für alle Betriebe, auch für Kleinbetriebe mit nur einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter; das Arbeitsinspektorat kontrolliert, Verstöße sind strafbar. Bei Gleitzeit, Außendienst oder überwiegend Homeoffice können Beschäftigte selbst aufzeichnen, in bestimmten Fällen genügt die Dauer der Tagesarbeitszeit. Nach § 26 Abs 8 AZG haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einmal monatlich Anspruch auf kostenlose Übermittlung ihrer Aufzeichnungen.
Aushang und Aufzeichnung der Arbeitszeit – auch der Pausen
Arbeitsinspektion (arbeitsinspektion.gv.at)
Aufzeichnungen müssen grundsätzlich Beginn und Ende der Arbeitszeit und der Ruhepausen enthalten. Die Pausenaufzeichnung darf nur entfallen, wenn eine Betriebs- oder schriftliche Einzelvereinbarung die Pausen festlegt und davon nicht abgewichen wird – Abweichungen sind aufzuzeichnen, für Jugendliche ist der Entfall nicht zulässig. Zusätzlich besteht eine Aushangpflicht zu Normalarbeitszeit, Pausen und Ruhezeit; die Aufzeichnungen sind mindestens ein Jahr aufzubewahren.
OGH 8 ObA 9/23s: Verfallsfristen gelten auch für die Übermittlung der Aufzeichnungen
Oberster Gerichtshof, Entscheidung vom 22.03.2024 · RIS
Ein ehemaliger Monteur verlangte nach dem Ende seines Dienstverhältnisses die Arbeitszeitaufzeichnungen mehrerer zurückliegender Jahre. Der OGH entschied, dass kollektivvertragliche Verfallsfristen auch für den Übermittlungsanspruch nach § 26 Abs 8 AZG gelten. Für Zeiträume, in denen Ansprüche bereits verfallen sind, besteht kein Anspruch auf nachträgliche Übermittlung.
Steuerliche Erleichterungen bei Überstunden und Feiertagsarbeit
Parlamentskorrespondenz via APA-OTS · 21.01.2026
Der Nationalrat hat beschlossen, dass 2026 – rückwirkend ab 1. Jänner – Zuschläge für bis zu 15 Überstunden im Monat bis maximal 170 € steuerfrei sind; ab 2027 gelten wieder 10 Stunden bzw. 120 €. Feiertagsarbeitsentgelt ist bis 400 € monatlich steuerfrei. Grundlage für die korrekte Abrechnung sind sauber erfasste Überstunden.
Vier-Tage-Woche: Regeln zur Arbeitszeitverteilung
WKO · Stand 01.02.2026
Wird die Wochenarbeitszeit regelmäßig auf vier Tage verteilt, kann die tägliche Normalarbeitszeit per Betriebs- oder Einzelvereinbarung auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden, ohne dass Überstunden anfallen. Drei Tage pro Kalenderwoche müssen frei bleiben; Arbeit an diesen Tagen gilt als Überstunde. Die Regeln gelten auch für Teilzeit, viele Kollektivverträge sehen jedoch engere Vorgaben vor.
„Arbeitszeit hat Grenzen“ – Position von AK und ÖGB
Magazin „Gesunde Arbeit“ via APA-OTS · 09.09.2026 · Position der Interessenvertretungen AK und ÖGB
Laut der Aussendung arbeiten Vollzeitbeschäftigte in Österreich im Schnitt 40,7 Stunden pro Woche, und 2025 blieben 45,9 Millionen Mehr- und Überstunden weder bezahlt noch durch Zeitausgleich abgegolten. AK und ÖGB fordern unter anderem eine kürzere gesetzliche Normalarbeitszeit, die Rücknahme der Regelungen zum 12-Stunden-Tag und Pilotversuche zur 4-Tage-Woche. Es handelt sich um eine interessenpolitische Position, nicht um geltendes Recht.
Pausen
30 Minuten Pause abgezogen: Wann ist das erlaubt?
kununu News · 12.10.2026
Automatische Pausenbuchungen in Zeiterfassungssystemen sind nicht grundsätzlich verboten. Entscheidend ist laut Beitrag, ob die Pause tatsächlich genommen werden konnte – wer weiterarbeitet oder ständig einsatzbereit sein muss, hat keine echte Ruhepause. Der Artikel erläutert die Mindestpausen nach § 4 des deutschen Arbeitszeitgesetzes und empfiehlt bei Abweichungen eine eigene, zeitnahe Dokumentation.
Deutschland: BAG und EuGH
BAG 5 AZR 51/24: Vergütung von Pausenzeiten
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.02.2025
Eine teilzeitbeschäftigte Klinikärztin verlangte Vergütung für rund 59 Stunden, die das Zeiterfassungssystem automatisch als Pausen abgezogen hatte. Das BAG hob das Urteil des LAG Saarland auf und verwies die Sache zurück: Der automatische Abzug ersetzt nicht den konkreten Vortrag des Arbeitgebers, wann Pausen gewährt und tatsächlich genommen wurden. Das Gericht verweist dabei auch auf die EuGH-Rechtsprechung zur Pflicht, die tägliche Arbeitszeit zu erfassen.
Automatischer Zeitabzug kein Beleg für tatsächliche Pause
dbb beamtenbund und tarifunion · Urteilsbesprechung
Der dbb fasst denselben BAG-Fall verständlich zusammen: Durchgearbeitete Pausen sind zu bezahlen, auch wenn das System sie automatisch abgezogen hat. Kernpunkt ist die Darlegungslast – die Arbeitnehmerin konnte sich auf die erfassten Zeiten stützen, der Arbeitgeber hätte konkret darlegen müssen, wann tatsächlich Pause gemacht wurde.
Arbeitszeiterfassung: BAG verbietet automatische Pausenabzüge
ad-hoc-news.de · 21.09.2026
Der Bericht ordnet das Urteil 5 AZR 51/24 in die weitere BAG-Rechtsprechung ein: die Kriterien für eine wirksame Pause (5 AZR 266/23) und die Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit (1 ABR 22/21). Zugleich wird betont, dass erfasste Zeit nicht automatisch vergütungspflichtig ist – dafür muss Mehrarbeit angeordnet, gebilligt oder geduldet sein.
Zeiterfassung: Arbeitgeber dürfen Pausen nicht pauschal abziehen
ad-hoc-news.de · 17.09.2026
Der Artikel erklärt, warum ein programmierter Pausenabzug vor Gericht nicht als Nachweis genügt, und fasst die Pausenregeln nach § 4 ArbZG zusammen. Außerdem geht er auf die betriebliche Umsetzung der Erfassungspflicht ein, die unabhängig von der Betriebsgröße gilt.
Lesetipp: Arbeitsrecht kurios
#ArbeitsRechtKurios
Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR) · laufende Reihe
Prof. Dr. Arnd Diringer stellt in dieser Reihe ungewöhnliche Fälle aus der arbeitsgerichtlichen Praxis vor – etwa die Frage, ob ein Alkoholverbot an Bord Bereitschaftsdienst begründet. Eine leichtere Ergänzung zu den Fachthemen, mit Angabe der jeweiligen Urteile.
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