Vier-Tage-Woche: Regeln zur Arbeitszeitverteilung
Wird die Wochenarbeitszeit regelmäßig auf vier Tage verteilt, kann die tägliche Normalarbeitszeit per Betriebs- oder Einzelvereinbarung auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden, ohne dass Überstunden anfallen. Drei Tage pro Kalenderwoche müssen frei bleiben; Arbeit an diesen Tagen gilt als Überstunde


