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Überstunden

„Arbeitszeit hat Grenzen“ – Position von AK und ÖGB

Laut der Aussendung arbeiten Vollzeitbeschäftigte in Österreich im Schnitt 40,7 Stunden pro Woche, und 2025 blieben 45,9 Millionen Mehr- und Überstunden weder bezahlt noch durch Zeitausgleich abgegolten. AK und ÖGB fordern unter anderem eine kürzere gesetzliche Normalarbeitszeit, die Rücknahme der R

Vier-Tage-Woche: Regeln zur Arbeitszeitverteilung

Wird die Wochenarbeitszeit regelmäßig auf vier Tage verteilt, kann die tägliche Normalarbeitszeit per Betriebs- oder Einzelvereinbarung auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden, ohne dass Überstunden anfallen. Drei Tage pro Kalenderwoche müssen frei bleiben; Arbeit an diesen Tagen gilt als Überstunde

Steuerliche Erleichterungen bei Überstunden und Feiertagsarbeit

Der Nationalrat hat beschlossen, dass 2026 – rückwirkend ab 1. Jänner – Zuschläge für bis zu 15 Überstunden im Monat bis maximal 170 € steuerfrei sind; ab 2027 gelten wieder 10 Stunden bzw. 120 €. Feiertagsarbeitsentgelt ist bis 400 € monatlich steuerfrei. Grundlage für die korrekte Abrechnung sind

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