TeamViewer Fernwartung
Fernwartung/Hilfe timeCOM

timeCOM GmbH

Zeitwirtschaft / Zeiterfassung und BDE / Auftragszeit / Personaleinsatzplanung / Workflow / Zutritt

Arbeitszeit

Aushang und Aufzeichnung der Arbeitszeit – auch der Pausen

Aufzeichnungen müssen grundsätzlich Beginn und Ende der Arbeitszeit und der Ruhepausen enthalten. Die Pausenaufzeichnung darf nur entfallen, wenn eine Betriebs- oder schriftliche Einzelvereinbarung die Pausen festlegt und davon nicht abgewichen wird – Abweichungen sind aufzuzeichnen, für Jugendliche

30 Minuten Pause abgezogen: Wann ist das erlaubt?

Automatische Pausenbuchungen in Zeiterfassungssystemen sind nicht grundsätzlich verboten. Entscheidend ist laut Beitrag, ob die Pause tatsächlich genommen werden konnte – wer weiterarbeitet oder ständig einsatzbereit sein muss, hat keine echte Ruhepause. Der Artikel erläutert die Mindestpausen nach

Arbeitszeiterfassung: BAG verbietet automatische Pausenabzüge

Der Bericht ordnet das Urteil 5 AZR 51/24 in die weitere BAG-Rechtsprechung ein: die Kriterien für eine wirksame Pause (5 AZR 266/23) und die Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit (1 ABR 22/21). Zugleich wird betont, dass erfasste Zeit nicht automatisch vergütungspflichtig

„Arbeitszeit hat Grenzen“ – Position von AK und ÖGB

Laut der Aussendung arbeiten Vollzeitbeschäftigte in Österreich im Schnitt 40,7 Stunden pro Woche, und 2025 blieben 45,9 Millionen Mehr- und Überstunden weder bezahlt noch durch Zeitausgleich abgegolten. AK und ÖGB fordern unter anderem eine kürzere gesetzliche Normalarbeitszeit, die Rücknahme der R

Vier-Tage-Woche: Regeln zur Arbeitszeitverteilung

Wird die Wochenarbeitszeit regelmäßig auf vier Tage verteilt, kann die tägliche Normalarbeitszeit per Betriebs- oder Einzelvereinbarung auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden, ohne dass Überstunden anfallen. Drei Tage pro Kalenderwoche müssen frei bleiben; Arbeit an diesen Tagen gilt als Überstunde

Arbeitszeitaufzeichnungen richtig führen

Die Aufzeichnungspflicht gilt für alle Betriebe, auch für Kleinbetriebe mit nur einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter; das Arbeitsinspektorat kontrolliert, Verstöße sind strafbar. Bei Gleitzeit, Außendienst oder überwiegend Homeoffice können Beschäftigte selbst aufzeichnen, in bestimmten Fällen

BAG 5 AZR 51/24: Vergütung von Pausenzeiten

Eine teilzeitbeschäftigte Klinikärztin verlangte Vergütung für rund 59 Stunden, die das Zeiterfassungssystem automatisch als Pausen abgezogen hatte. Das BAG hob das Urteil des LAG Saarland auf und verwies die Sache zurück: Der automatische Abzug ersetzt nicht den konkreten Vortrag des Arbeitgebers,

OGH 8 ObA 9/23s: Verfallsfristen gelten auch für die Übermittlung der Aufzeichnungen

Ein ehemaliger Monteur verlangte nach dem Ende seines Dienstverhältnisses die Arbeitszeitaufzeichnungen mehrerer zurückliegender Jahre. Der OGH entschied, dass kollektivvertragliche Verfallsfristen auch für den Übermittlungsanspruch nach § 26 Abs 8 AZG gelten. Für Zeiträume, in denen Ansprüche berei

Nach oben scrollen