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Zeitwirtschaft / Zeiterfassung und BDE / Auftragszeit / Personaleinsatzplanung / Workflow / Zutritt

Arbeitszeitaufzeichnung

Aushang und Aufzeichnung der Arbeitszeit – auch der Pausen

Aufzeichnungen müssen grundsätzlich Beginn und Ende der Arbeitszeit und der Ruhepausen enthalten. Die Pausenaufzeichnung darf nur entfallen, wenn eine Betriebs- oder schriftliche Einzelvereinbarung die Pausen festlegt und davon nicht abgewichen wird – Abweichungen sind aufzuzeichnen, für Jugendliche

Arbeitszeitaufzeichnungen richtig führen

Die Aufzeichnungspflicht gilt für alle Betriebe, auch für Kleinbetriebe mit nur einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter; das Arbeitsinspektorat kontrolliert, Verstöße sind strafbar. Bei Gleitzeit, Außendienst oder überwiegend Homeoffice können Beschäftigte selbst aufzeichnen, in bestimmten Fällen

OGH 8 ObA 9/23s: Verfallsfristen gelten auch für die Übermittlung der Aufzeichnungen

Ein ehemaliger Monteur verlangte nach dem Ende seines Dienstverhältnisses die Arbeitszeitaufzeichnungen mehrerer zurückliegender Jahre. Der OGH entschied, dass kollektivvertragliche Verfallsfristen auch für den Übermittlungsanspruch nach § 26 Abs 8 AZG gelten. Für Zeiträume, in denen Ansprüche berei

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