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Automatischer Zeitabzug kein Beleg für tatsächliche Pause

dbb beamtenbund und tarifunion · Urteilsbesprechung

Der dbb fasst denselben BAG-Fall verständlich zusammen: Durchgearbeitete Pausen sind zu bezahlen, auch wenn das System sie automatisch abgezogen hat. Kernpunkt ist die Darlegungslast – die Arbeitnehmerin konnte sich auf die erfassten Zeiten stützen, der Arbeitgeber hätte konkret darlegen müssen, wann tatsächlich Pause gemacht wurde.

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Automatischer Zeitabzug kein Beleg für tatsächliche Pause
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