dbb beamtenbund und tarifunion · Urteilsbesprechung
Der dbb fasst denselben BAG-Fall verständlich zusammen: Durchgearbeitete Pausen sind zu bezahlen, auch wenn das System sie automatisch abgezogen hat. Kernpunkt ist die Darlegungslast – die Arbeitnehmerin konnte sich auf die erfassten Zeiten stützen, der Arbeitgeber hätte konkret darlegen müssen, wann tatsächlich Pause gemacht wurde.
Automatischer Zeitabzug kein Beleg für tatsächliche Pause


