Arbeitsinspektion (arbeitsinspektion.gv.at)
Aufzeichnungen müssen grundsätzlich Beginn und Ende der Arbeitszeit und der Ruhepausen enthalten. Die Pausenaufzeichnung darf nur entfallen, wenn eine Betriebs- oder schriftliche Einzelvereinbarung die Pausen festlegt und davon nicht abgewichen wird – Abweichungen sind aufzuzeichnen, für Jugendliche ist der Entfall nicht zulässig. Zusätzlich besteht eine Aushangpflicht zu Normalarbeitszeit, Pausen und Ruhezeit; die Aufzeichnungen sind mindestens ein Jahr aufzubewahren.
Zur Information der Arbeitsinspektion →
Aushang und Aufzeichnung der Arbeitszeit – auch der Pausen


