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OGH 8 ObA 9/23s: Verfallsfristen gelten auch für die Übermittlung der Aufzeichnungen

Oberster Gerichtshof, Entscheidung vom 22.03.2024 · RIS

Ein ehemaliger Monteur verlangte nach dem Ende seines Dienstverhältnisses die Arbeitszeitaufzeichnungen mehrerer zurückliegender Jahre. Der OGH entschied, dass kollektivvertragliche Verfallsfristen auch für den Übermittlungsanspruch nach § 26 Abs 8 AZG gelten. Für Zeiträume, in denen Ansprüche bereits verfallen sind, besteht kein Anspruch auf nachträgliche Übermittlung.

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OGH 8 ObA 9/23s: Verfallsfristen gelten auch für die Übermittlung der Aufzeichnungen
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