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Vier-Tage-Woche: Regeln zur Arbeitszeitverteilung

WKO · Stand 01.02.2026

Wird die Wochenarbeitszeit regelmäßig auf vier Tage verteilt, kann die tägliche Normalarbeitszeit per Betriebs- oder Einzelvereinbarung auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden, ohne dass Überstunden anfallen. Drei Tage pro Kalenderwoche müssen frei bleiben; Arbeit an diesen Tagen gilt als Überstunde. Die Regeln gelten auch für Teilzeit, viele Kollektivverträge sehen jedoch engere Vorgaben vor.

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